Väter sind Bestien, zumindest in den Augen mancher Mütter.
Aber sie lieben ihre Kinder!
Seit 17. Oktober 2004, nach zwei Herzinfarkten kämpfe ich um meinen Sohn. Nicht, um ihn von seiner Mutter zu trennen, sondern um ihn zu sehen. Seit 17. Oktober 2004 wird dieses Bemühen von seiner Mutter, Wilma Hiess, mit allen Mitteln verhindert. Warum?
Auch für mich ist das ein großes Rätsel, obwohl es muß wohl am schlechten Gewissen der Kindes-mutter liegen, denn am Tag meines zweiten Herzinfarktes hat sie bei der Jugenfürsorge in Wien ein Schreiben mit meiner "Blanko"-unterschrift vorgelegt, in dem Sie erklärte, daß ich einverstanden sei, daß sie ein Baby aus der Ukraine adoptieren kann. Erst 2007 bin ich von diesem Schreiben über das Bezirksgericht Döbling in Kenntnis gesetzt worden. Dem Jugendamt in Wien ist nicht aufgefallen, daß das Schreiben den Briefkopf einer GmbH trägt und ich als "Geschäftsführer" unterschrieben habe!
Meine Schuld: "Keine"!
Konsequenzen für die Kindesmutter: "Keine"!
Meine Bemühungen, meinen Sohn Martin Michael sehen zu können, wurden vom Gericht akzeptiert und mündeten in: "begleitetem Besuchskontakt" mit der Kindesmutter befreundeten Familien. Ich hatte die Aufgabe, die Kontakte zu organisieren, was mir auch mit Familie Wolf und Maria und Konstantin und den Pateneltlern Astrid und Ewald gelang. Doch nur jeweils einmal. Danach brach die Kindesmutter den Kontakt zu diesen Familien ab. Bis heute. Warum?
Weil sie Kontakt zu mir hatten.
Konsequenzen für die Kindesmutter: "Keine"!
Nach vielen Monaten den Besuchsrechtsentzuges durch die Kindesmutter kam das Bezirksgericht Döbling zum Schluß: "Besuchscafe" beim Wiener Familienbund. Die Zusammentreffen mit meinem Sohn bis 13. Dezember 2005 funktionierten klaglos und obwohl der Wiener Familienbund sich nicht traute, dem BG Döbling schriftlich von der überaus liebevollen Treffen, zu berichten, aber immerhin telefonisch von den positiven Auswirkungen der Treffen informierte, kam es zu einer massiven Vaterentfremdung durch die Kindesmutter. Die Treffen wurden unmöglich. Erst 2007 sollte das Bezirksgericht Döbling auf Anraten des Langesgerichts Wien wieder ein Zusammentreffen ermöglichen. Dreizehn Treffen wurden vorgeschrieben, wowon elf die Kindesmutter die Treffen und sämtliche Kontakte unterband und einfach nicht mit meinem Sohn zu den Treffen erschien. Bei zwei Treffen versuchte sie, Steitigkeiten zu initiieren, was ihr aber nicht gelang.
Im November 2006 kam das Landesgericht zum Schluß, daß ein unbegleitetes Zusammentreffen mit meinem Sohn anzuordnen sei und ein neuerliches psychologisches Gutachten NICHT erforderlich wäre, im April 2007 kamen dieselben Juristen des Landesgerichts Wien zum Urteil: "ein neuerliches Gutachten sei unbedingt und unverzüglich erforderlich"!. Das Bezirkgericht Döbling brauchte mehr als zwei ganze Jahre (30 Monate), um dieser Unverzüglichkeit nachzukommen.
Meine Schuld: "NEIN"!
Konsequenzen für die Kindesmutter: "Keine"!
Schuld und Konsequenzen für das BG Döbling: "Keine"!
Haben Väter und ihre Kinder in Österreich ein Recht sich zu sehen? "NEIN"!
Doch wir Väter lieben unsere Kinder! |